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Entgeltordnung

gültig seit 1. Januar 2023

Unsere kundenfreundliche Entgeltordnung macht das Airlebnis Schönhagen bezahlbar und hält einige Besonderheiten bereit:

Wenn Sie nur einen kurzen Zwischenstopp zum Tanken machen, bezahlen Sie kein Landeentgelt, vorausgesetzt Ihr Aufenthalt dauert nicht länger als 30 Minuten (gilt nur für NICHT am Platz stationierte Luftfahrzeuge unter 2.000 kg). Wenn Sie länger bleiben möchten, werden Sie durch unser Terminal und die schmackhaften, mediterranen Gerichte unseres Flugplatzrestaurants hinreichend für das kleine Landeentgelt entschädigt.

Historische Luftfahrzeuge im Sinne der VO (EU) 2018/1139 sind von den Landeentgelten befreit.

Die attraktiv ermäßigten Schullandeentgelte kann jeder Pilot in Anspruch nehmen, der mindestens drei Platzrunden dreht.

Vielflieger erhalten jeweils im Januar attraktive Rückerstattungen für das vergangene Jahr (bei Flugschulen und Vereinen kumuliert auf die gesamte Flotte).

Auf der Grundlage eines Bescheides der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 16.11.2022 tritt ab 01.01.2023 eine neue Entgeltordnung in Kraft, die die Fassung vom 01.04.2019 ablöst. Unsere Entgelte finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:

Entgeltordnung in englischer Sprache

Entgeltordnung in deutscher Sprache

Komplette Entgeltordnung

Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung

 

Berechnung von Anfluggebühren nach FSAAKV

Seit dem 1.September 2021 wird auf allen deutschen Flugplätzen, die einen Flugsicherungsdienst vorhalten, eine einheitliche Flugsicherungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für Verkehrslandeplätze, wie Schönhagen, die IFR-Verfahren und einen Fluginformationsdienst (AFIS) vorhalten. Gleichzeitig entfällt die IFR-Gebühr gemäß Flugplatzentgeltordnung, so dass es für IFR-Piloten nur unwesentliche Veränderungen gibt.

Die FS-Gebühr wird per Gebührenbescheid nach der FSAAKV (Flugsicherungs- An- und Abflug Kostenverordnung) erhoben, wobei die Kostenverordnung nicht zwischen VFR- und IFR Verkehr unterscheidet. Deshalb musste befürchtet werden, dass die neue Kostenbelastung zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und u.a. Flugschulen und Vereine von den AFIS-Plätzen vertrieben werden. 

Dieses Problem wurde nun in einer ergänzenden Verordnung gelöst, die am 26.10.2021 veröffentlicht wurde. Danach darf die FS-Organisation auf die Erhebung von Gebühren geringen Umfanges verzichten. Die Entscheidung ist jedoch gegenüber dem BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) nachvollziehbar zu begründen.

Für den Flugplatz Schönhagen ist die Entscheidung gefallen

Wir werden für den gesamten VFR-Verkehr unter 2.000 kg MTOM auch weiterhin keine FS-Gebühr erheben.

Preiskalkulator für Anfluggebühren

Über diesen Link gelangen Sie zum Preiskalkulator.