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Entgeltordnung

gültig seit 1. Januar 2025

Unsere kundenfreundliche Entgeltordnung macht das Airlebnis Schönhagen bezahlbar und hält einige Besonderheiten bereit:

Wenn Sie nur einen kurzen Zwischenstopp zum Tanken machen, bezahlen Sie kein Landeentgelt, vorausgesetzt Ihr Aufenthalt dauert nicht länger als 30 Minuten (gilt nur für NICHT am Platz stationierte Luftfahrzeuge unter 2.000 kg). Wenn Sie länger bleiben möchten, werden Sie durch unser Terminal und die schmackhaften, mediterranen Gerichte unseres Flugplatzrestaurants hinreichend für das kleine Landeentgelt entschädigt.

Historische Luftfahrzeuge im Sinne der VO (EU) 2018/1139 sind von den Landeentgelten befreit.

Die attraktiv ermäßigten Schullandeentgelte kann jeder Pilot in Anspruch nehmen, der mindestens drei Platzrunden dreht.

Vielflieger erhalten jeweils im Januar attraktive Rückerstattungen für das vergangene Jahr (bei Flugschulen und Vereinen kumuliert auf die gesamte Flotte).

Auf der Grundlage eines Bescheides der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 16.11.2022 trat ab 01.01.2023 eine Entgeltordnung in Kraft, die die Fassung vom 01.04.2019 ablöste.

Unsere Entgelte, auch die neuen Entgelte, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:

Entgeltordnung in englischer Sprache 2023
Engteltordnung in englischer Sprache ab 1. Januar 2025

Entgeltordnung in deutscher Sprache 2023
Entgeltordnung in deutscher Sprache ab 1. Januar 2025

Komplette Entgeltordnung 2023
Komplette Entgeltordnung ab 1. Januar 2025

Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung 2023
Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung ab 1. Januar 2025

 

Berechnung von Anfluggebühren nach FSAAKV

Seit dem 1.September 2021 wird auf allen deutschen Flugplätzen, die einen Flugsicherungsdienst vorhalten, eine einheitliche Flugsicherungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für Verkehrslandeplätze, wie Schönhagen, die IFR-Verfahren und einen Fluginformationsdienst (AFIS) vorhalten. Gleichzeitig entfällt die IFR-Gebühr gemäß Flugplatzentgeltordnung, so dass es für IFR-Piloten nur unwesentliche Veränderungen gibt.

Die FS-Gebühr wird per Gebührenbescheid nach der FSAAKV (Flugsicherungs- An- und Abflug Kostenverordnung) erhoben, wobei die Kostenverordnung nicht zwischen VFR- und IFR Verkehr unterscheidet. Deshalb musste befürchtet werden, dass die neue Kostenbelastung zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und u.a. Flugschulen und Vereine von den AFIS-Plätzen vertrieben werden. 

Dieses Problem wurde nun in einer ergänzenden Verordnung gelöst, die am 26.10.2021 veröffentlicht wurde. Danach darf die FS-Organisation auf die Erhebung von Gebühren geringen Umfanges verzichten. Die Entscheidung ist jedoch gegenüber dem BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) nachvollziehbar zu begründen.

Für den Flugplatz Schönhagen ist die Entscheidung gefallen

Wir werden für den gesamten VFR-Verkehr unter 2.000 kg MTOM auch weiterhin keine FS-Gebühr erheben.

Preiskalkulator für Anfluggebühren

Über diesen Link gelangen Sie zum Preiskalkulator. Diesen berechnet nicht nur die Gebühren für die Flugsicherung beim An- und Abflug (FS-An- und Abflug-Kostenverordnung - FSAAKV) § 2 berechnen, sondern auch die (VFR-) Landegebühren.