Entgeltordnung
gültig seit 1. Januar 2025
Unsere kundenfreundliche Entgeltordnung macht das Airlebnis Schönhagen bezahlbar und hält einige Besonderheiten bereit:
Wenn Sie nur einen kurzen Zwischenstopp zum Tanken machen, bezahlen Sie kein Landeentgelt, vorausgesetzt Ihr Aufenthalt dauert nicht länger als 30 Minuten (gilt nur für NICHT am Platz stationierte Luftfahrzeuge unter 2.000 kg). Wenn Sie länger bleiben möchten, werden Sie durch unser Terminal und die schmackhaften, mediterranen Gerichte unseres Flugplatzrestaurants hinreichend für das kleine Landeentgelt entschädigt.
Historische Luftfahrzeuge im Sinne der VO (EU) 2018/1139 sind von den Landeentgelten befreit.
Die attraktiv ermäßigten Schullandeentgelte kann jeder Pilot in Anspruch nehmen, der mindestens drei Platzrunden dreht.
Vielflieger erhalten jeweils im Januar attraktive Rückerstattungen für das vergangene Jahr (bei Flugschulen und Vereinen kumuliert auf die gesamte Flotte).
Auf der Grundlage eines Bescheides der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 16.11.2022 trat ab 01.01.2023 eine Entgeltordnung in Kraft, die die Fassung vom 01.04.2019 ablöste.
Unsere Entgelte, auch die neuen Entgelte, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:
Entgeltordnung in englischer Sprache 2023
Engteltordnung in englischer Sprache ab 1. Januar 2025
Entgeltordnung in deutscher Sprache 2023
Entgeltordnung in deutscher Sprache ab 1. Januar 2025
Komplette Entgeltordnung 2023
Komplette Entgeltordnung ab 1. Januar 2025
Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung 2023
Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung ab 1. Januar 2025