Entgeltordnung
gültig seit 1. Januar 2023
Unsere kundenfreundliche Entgeltordnung macht das Airlebnis Schönhagen bezahlbar und hält einige Besonderheiten bereit:
Wenn Sie nur einen kurzen Zwischenstopp zum Tanken machen, bezahlen Sie kein Landeentgelt, vorausgesetzt Ihr Aufenthalt dauert nicht länger als 30 Minuten (gilt nur für NICHT am Platz stationierte Luftfahrzeuge unter 2.000 kg). Wenn Sie länger bleiben möchten, werden Sie durch unser Terminal und die schmackhaften, mediterranen Gerichte unseres Flugplatzrestaurants hinreichend für das kleine Landeentgelt entschädigt.
Historische Luftfahrzeuge im Sinne der VO (EU) 2018/1139 sind von den Landeentgelten befreit.
Die attraktiv ermäßigten Schullandeentgelte kann jeder Pilot in Anspruch nehmen, der mindestens drei Platzrunden dreht.
Vielflieger erhalten jeweils im Januar attraktive Rückerstattungen für das vergangene Jahr (bei Flugschulen und Vereinen kumuliert auf die gesamte Flotte).
Auf der Grundlage eines Bescheides der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 16.11.2022 tritt ab 01.01.2023 eine neue Entgeltordnung in Kraft, die die Fassung vom 01.04.2019 ablöst. Unsere Entgelte finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:
Entgeltordnung in englischer Sprache
Entgeltordnung in deutscher Sprache
Entgelte außerhalb der luftrechtlichen Genehmigung