Zum Inhalt springen

Video-Briefing - VFR An- und Abflüge 07/25 aus dem Cockpit:

Beim Klick auf die jeweiligen Video-Briefings werden sie auf You Tube weitergeleitet - viel Spaß beim Fliegen.
Für Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Anflugverfahren

Aktuelle Anflugkarte

Hinweise zum Instrumentenflugbetrieb für VFR- und IFR-Piloten

Merkblatt zum IFR-Betrieb vom 30.09.2019

Hier die vergrößerte Karte

Bitte beachten Sie die Legende zur Karte

Hinweis:

Der Flugplatz Schönhagen befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Nuthe-Nieplitz-Niederung, einem bedeutenden Vogelschutzgebiet im Westen bis Nordwesten des Flugplatzes. Viele heimische Vogelarten haben sich zwar an den Luftverkehr gewöhnt, doch einige Zugvogelarten werden durch Fluglärm nachhaltig in ihrem Brut- und Fressverhalten gestört. Gerade diese, vom Aussterben bedrohten Arten, konnten in der Nuthe-Nieplitz-Niederung wieder erfolgreich angesiedelt werden und sind unter besonderen Schutz gestellt. Daher sind dem an- und abfliegenden Verkehr Durchflüge des Naturschutzgebietes unter 2.000 ft AGL untersagt.

Verstöße können nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i. V. m. § 22 Abs. 1 und § 44 Nr. 26 LuftVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet oder nach § 59 LuftVG als Straftat verfolgt werden. Abweichungen aus Gründen der Sicherheit und Notfälle sind natürlich davon ausgenommen. 

Die Entlastung des Vogelschutzgebietes im Westen bis Nordwesten führt zwangsläufig zu einem höheren Flugaufkommen im Süden und Osten des Flugplatzes. Um die umliegenden Ortschaften dadurch nicht zu belasten, sollten Überflüge der rot schraffierten Gebiete vermieden werden.

Hier die neue NfL 1-88-16 Regelungen des Flugplatzverkehrs für den Verkehrslandeplatz Schönhagen EDAZ, gültig ab 06.12.2016.

Die Landeplatz Lärmschutzverordnung finden Sie hier.

Im Zweifelsfall geben Ihnen unsere Flugleiter jederzeit gerne Hilfestellung.

Wer an weiteren Informationen über das Naturschutzgebiet interessiert ist, findet diese beim Bundesamt für Naturschutz