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Tagesplots der Flugbewegungen am Flugplatz Schönhagen

Dem an- und abfliegenden Verkehr ist es verboten, das Vogelschutzgebiet im Westen bis Nordwesten des Flugplatzes in Höhen von weniger als 600 m zu durchfliegen. Dieses Durchflugverbot gilt nicht

  • für Luftfahrzeuge, die nicht am Flugplatz Schönhagen starten oder landen
  • Hubschrauber von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr oder Rettungsflugwesens auf ihren Einsatzflügen
  • Flüge zur Leitungsüberwachung im Schutzgebiet
  • In Notfällen, zum Beispiel dies zur Vermeidung von Kollisionen oder kritischer Wetterbedingungen notwendig ist.

Im Jahr 2019 wurde ein groß angelegtes Monitoring im Schutzgebiet durchgeführt. Dazu hatte der Flugplatz ein technisches Überwachungssystem aufgebaut, das Flugspuren im Umfeld des Flugplatzes aufzeichnet und dem Flugleiter an seinem Arbeitsplatz auf dem Tower anzeigt.  

Um Piloten rechtzeitig vor dem Schutzgebiet warnen zu können, hat sich der Flugplatz entschieden, das Überwachungssystem freiwillig über den Monitoringzeitraum hinaus zu betreiben. Unsere Flugleiter nutzen es täglich.  

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